Riesenkrake oder Riesenkalmar?
Auf hoher See erfolgte Angriffe von Riesenkopffüßern auf Schiffe sind verbürgt. Niemals jedoch kann es sich bei diesen Tieren um Riesenkraken, also achtarmige Kopffüßer (Octopoda), gehandelt haben.
Riesenkraken sind große Oktopoden, die am Meeresboden leben (Gattung Enteroctopus mit drei bis sechs Arten). Die größte Art, Enteroctopus dofleini (Wülker, 1910), erreicht bei rund 150 kg Körpermasse eine Mantellänge von über 60 cm und eine Armspannweite von rund 5 m. Alle Exemplare dieser Gattung verlassen in aller Regel nicht den Grund und sind damit nicht im freien Wasser (dem Pelagial) zu finden.
Verantwortlich für solche Angriffe waren immer Riesenkalmare (Gattung Architeuthis Steenstrup, 1857; ein bis drei Arten); zehnarmige Kopffüßer, die im freien Wasser tieferer Schichten des Weltmeers leben und von Zeit zu Zeit an der Oberfläche gefunden werden. Angaben zu Größe und Masse dieser Tiere.
Etwas unglücklich werden Riesenkalmare im Deutschen häufig (meist in älterer und populärer Literatur) als "Riesenkraken" bezeichnet. Der Begriff "Kraken" (Einzahl!) stammt aus dem Norwegischen und bezeichnete ursprünglich einen gerodeten Baumstumpf mit seinen in den Raum greifenden dicken Wurzeln. Da diese Struktur einem Riesenkalmar mit seinen langen Armen nicht unähnlich sieht, wurde der Begriff auf diesen übertragen.
Im heutigen Deutschen jedoch werden die achtarmigen Kopffüßer (Octopoda) als "Kraken" (Einzahl: der Krake) bezeichnet. Dies und begrenzte biologische Kenntnisse nicht weniger Autoren haben zu einiger Verwirrung bei der Bezeichnung und bildlichen Darstellung von Riesenkopffüßern im deutschen Sprachraum geführt. Im Englischen besteht dieses begriffliche Durcheinander nicht: Hier werden Riesenkalmare als giant squids (squid = engl., Kalmar) bezeichnet, die somit nicht mit den giant octopuses verwechselt werden.
Der Begriff "Riesenkrake" sollte ausschließlich für die Vertreter der Kraken-Gattung Enteroctopus verwendet werden.
© 2002 Volker Christian Miske. Alle Rechte vorbehalten (Plagiat der Vorgängerversion dieses Textes). Letzte Änderung: 13.10.05.